Stadtratssitzung vom 28.07.2021

1. Sanierung Friedhof Auerbach; Entscheidung über den
Bauabschnitt 5

Der 5. Bauabschnitt (BA 5 - auf dem Bild grün markiert) steht an. Der Stadtrat konnte sich bei der Ortsbesichtigung vor der Stadtratssitzung insbesondere ein Bild von der vom Umbau betroffenen Lindenallee (Magistrale) machen. Die Lindenbäume prägen zwar das bekannte Bild der lieb gewonnenen Verbindung zwischen Priestergrab und Friedhofskirche, doch machen diese bei genauerem Hinsehen keinen gesunden Eindruck mehr. Ein beauftragter Sachverständiger bestätigt dies: Die Bäume können auch mit baumpflegerischen Mitteln nicht langfristig gerettet werden. So werden nach aktueller Planung Neupflanzungen erfolgen. Durch das Einbringen von Substrat und die Schaffung von mehr Platz für die neuen Bäume wird deren Fortbestand auf ein tragfähiges Fundament gestellt. Die gesamten Baukosten werden mit rund 400.000.-€ veranschlagt.

2. Bewerbung zur Landesgartenschau; Phase 2

Die Stadt Auerbach hat es in die Ausscheidungsrunde um die Austragung der Landesgartenschau geschafft. Als einziger verbliebener Bewerber in der Oberpfalz stehen die Chancen noch schlecht, zumal durch die geografische Lage in einem "Drei-Bezirke-Eck" Auerbach als Standort durchaus attraktiv ist. Der Verwaltung wurde nun mit der Ergreifung der weiteren Schritte beauftragt. Elementarer Punkt wird insbesondere die Einbindung der Bürger sein. Auch die Stadtratsfraktion sind aufgerufen, Ideen beizusteuern.

3. Ausweisung eines neuen Baugebietes in Ohrenbach;
4. Ausstattung des Kindergartens Pfiffikus und der Kinderkrippe in der
Neuhauserstraße 3 mit coronagerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen; Auftragsvergabe für die Planungsleistung

5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Untere Bergstraße" Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung - Satzungsbeschluss


6. Erlass einer Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen

Dieser Punkt wurde nicht nur in der Stadtratssitzung kontrovers diskutiert. Im Grunde geht es darum, dass nach aktueller und geänderter Bauordnung neu gebaute Immobilien mit mehr als drei Wohneinheiten auch einen flächenmäßig anteiligen Kinderspielplatz errichten müssen oder eben diese Auflage finanziell ablösen können, wenn Spielplätze in der Umgebung bereits vorhaben sind. Folgende Punkte wurden schon in unserer Fraktionssitzung erörtert: Verteuerung vonBaukosten, die auf den Käufer/Mieter umgelegt werden; Einnahmequelle für die Stadt zur Erhaltung der öffentlichen Spielplätze; erhöhter Verwaltungsaufwand; ...


7. 1. Änderungssatzung über die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt

... weil das "Teegeld" noch nicht separat ausgewiesen war.


8. Feststellung der Jahresrechnung 2016, Entlastung der Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 4 GO, Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Spitalstiftung, Entlastung der Jahresrechnung 2016 der Spitalstiftung gem. Art. 102 Abs. 4 GO


09. Entschädigung für Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021