Stadtratssitzung vom 25.01.2023

1. Sanierung Vollhannturm (Weisser Turm); Vorstellung des Entwurfes und der Kostenberechnung

Der in Auerbach mittlerweile bestens bekannte Architekt Herr Meiler (z.B. Bürgerspital) stellte dem Stadtrat seine aktuellen Planungen vor. Grundsätzlich ist es äußerst erfreulich, dass der Denkmalschutz nicht nur eine Erhöhung des Turmes genehmigt hat, was in dieser Form schon fast einzigartig ist, und den Planungen nach langer, langer Zeit (seit 2005 und 16 Planungseingaben) zugestimmt hat. Für die geschätzten Sanierungskosten von gut 1,3 Millionen Euro werden in etwa 1 Millionen an Fördermitteln einfließen. Der Bauantrag wird gestellt, Brandschutzbestimmungen sind in der Planung bereits gelöst worden. Eine alternative Sicherung des Gebäudes (ähnlich dem ehemaligen Ruder-Stadel) käme auf ca. 150.000 Euro, die dann aber nicht von Dauer sein kann.

Das beigefügte Treppenhaus des Turms war schon seit geraumer Zeit nicht mehr begehbar und wurde deshalb bereits im letzten Jahr abgerissen. Ein neues Treppenhaus muss daher als Zugang zu den einzelnen Etagen erstellt werden. Im Erdgeschoss hat sich ein Tonnengewölbe unter einer Decke versteckt, das nun statisch gesichert werden muss. So ergibt sich in etwa eine maximale Raumhöhe von ca. 4,5 Meter. Der Raum könnte als Speiseraum genutzt werden. Über das Treppenhaus erreicht man im nächsten Stockwerk den Nassbereich/Wellness-Bereich, im darauf folgenden den Schlafraum, dann einen Aufenthaltsbereich mit (Rettungs-)Balkon und offenem Dachstuhl.

Treppenhaus, Balkon, Fensterlaibungen im Außenbereich werden mit Cortenstahl verkleidet. Heizungstechnisch könnte der Turm über die Fronfeste beheizt werden, dies wird aber noch technisch geprüft.

Insgesamt wird ein eindrucksvolles Schmuckstück der Stadt wiederbelebt. Die geplante Nutzung als Ferienappartement soll extern vergeben werden, im Notfall kann dies auch durch die Stadtverwaltung erfolgen.

2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Ranzenthal“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung

Nun kann das Bauvorhaben grundsätzlich nach der Genehmigung durch den Stadtrat im Juni 2022 nach der hier eingebrachten Bürger- und Behördenbeteiligung umgesetzt werden. Grundsätzlich nur deshalb, weil nach aktuellem Stand noch immer keine Möglichkeit besteht, den gewonnen Strom ins Netz einzuspeisen. Ein Umspannwerk soll erst noch durch den Betreiber im Nachbarlandkreis entstehen.

3. Erlass einer Anschlags- und Plakatierungsverordnung

Die alte Verordnung war ausgelaufen und bedurfte einer Aktualisierung.

4. Erlass einer aktualisierten Kindertageseinrichtungs- und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung

Die Gebühren für die städtischen Kindergarteneinrichtungen bedurften dringend einer preislichen Anpassung. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass von staatlicher Seite seit einigen Jahren die Gebühren mit 100.- Euro bezuschusst werden, die jetzigen Kosten für beispielsweise 5 Betreuungsstunden täglich steigt damit von 105.- auf 125.- Euro pro Monat. Im gleichen Zuge hat sich das Kindergeld von 219.- auf 250.- Euro z. B. für das erste und zweite Kind erhöht. So fällt die Mehrbelastung für Eltern in Auerbach äußerst moderat aus. Eine Erhöhung ist aber vor allem deshalb vonnöten, weil bereits jetzt die Stadt Auerbach mit über 1 Million Euro Defizit pro Jahr bei immens gestiegenen Kosten das Preisniveau äußerst niedrig hält.

5.und 6.: Erlass einer aktualisierten Freibadbenutzungs- und Freibadgebührensatzung; Hallenbadbenutzungs- und Hallenbadgebührensatzung

Auch in den Bädern steigen nicht erst seit der Energiekrise die Kosten, sodass auch hier eine Anpassung erfolgen muss. Diese ist im Vergleich zu den umliegenden Einrichtungen anderer Gemeinden auf gleichem Niveau.

7., 8. und 9. Vollzug der Vereinsförderrichtlinie; Antrag der Kolpingsfamilie Auerbach, SV 08 Auerbach e.V., Abteilungen Schwimmen und Fußball

Gemäß der Vereinsförderrichtlinie unterstützt die Stadt die Erneuerung der Lichtanlage im Kolpingsaal, die Unterkunftskosten der Schwimmer bei Wettkämpfen und die Anschaffgung von Kleinfeldtoren.

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