Stadtratssitzung vom 09.03.2023
1. Zukünftige Energieversorgung für das Schulzentrum; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das Institut für Energietechnik IfE GmbH
Dieser Tagesordnungspunkt hat insgesamt alle Stadträte sehr gefordert. Im Gegensatz zur Juli-Sitzung, in der dieser Punkt bereits beraten wurde, kamen nun neue Gesichtspunkte hinzu. Grund für die Wiedervorlage dieses komplexen Themas waren unter anderem die massiv gestiegenen Energiepreise wenige Monate nach Beginn des Ukraine-Kriegs und die Aufnahme von Biomasse-Energieträger bei der Betrachtung der Kostenrechnung. Da das aktuelle Blockheizkraftwerk muss dringend ersetzt werden, das neben zwei Gaskesseln aktuell den Schulkomplex, die Helmut-Ott-Halle und das Hallenbad versorgt. In der Kostenrechnung hat sich klar herausgestellt, dass eine Hackschnitzelheizung wie auch eine Pelletheizung nicht nur deutliche Kostenvorteile haben, sondern auch eine massive Minderung einer Nutzung von Gas ermöglicht (nur noch nötig, um Heizungsspitzen im Winter abzufangen). Solche Heizsysteme können auch - im Gegensatz zu den Erkenntnissen der Juli-Stadtratssitzung - in einem dann sanierten Gebäude weiter genutzt werden. Zudem stehen sehr hohe Fördermöglichkeiten in Aussicht, die aber erst noch beantragt werden müssen. Diese Förderkulisse ist seit Januar neu. Da Pellet- wie auch Hackschnitzelheizung jeweils Vorzüge wie auch Nachteile im alltäglichen Handling haben, macht dies die Entscheidung für eines der beiden Systeme nicht leichter. Diese wurde daher mit knapper Mehrheit der Stadträte vertagt.
2. Erneuerung der Energieversorgung im Freibad Auerbach; Vorstellung des Planungsergebnisses
Das Ingenieurbüro Projekt-HLS stellte seine Planungsergebnisse für die Erneuerung der Energieversorgung des Freibades vor. Künftig soll nun eine Kombination aus PV-Anlage und Wärmepumpe die Freizeitanlage versorgen. Auch hier können mit der gleichen Fördermöglichkeit wie im TOP 1 mit hohen Zuschüssen zwischen 50 und 90 Prozent gerechnet werden.
3. Ausweisung eines neuen Baugebietes in Auerbach; Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Innenentwicklung)
In der Tagespresse wurde bereits über die ersten Planungen berichtet, dass die ehemaligen Parzellen der Kaninchen- und Kleintierzüchter als Baugebiet erschlossen werden sollen.
4. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Unteren Vorstadt 11, Fl.Nr. 417, 418 der Gemarkung Auerbach
In der Unteren Vorstadt soll ein marodes Gebäude abgerissen und ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten entstehen Das Grundstück ist ausreichend groß, um großzügig Stellplätze und Garagen für PKWs bereit zu stellen. Insgesamt wird durch diese Baumaßnahme der Straßenzug weiter aufgewertet.
5. Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen; Meldung von Flächen an den Regionalen Planungsverband
Um dem genannten Gesetz zu entsprechen, muss die Stadt Auerbach etwa 2% ihrer Gemeindefläche für die Nutzung von Windkraftanlagen ausweisen. Die neu hinzugekommenen Flächen von rund 180 Hektar befinden sich im Wald südlich von Nitzlbuch auf der Ostseite der B85.
6., 7., 8. 9. 10., 11. und 12. Vollzug der Vereinsförderrichtlinie
Gemäß der Vereinsförderrichtlinie unterstützt die Stadt die die Kolpingsfamilie bei der Anschaffung einer neuen Heizung und einer neuen Spülanlage, den MSC Auerbach bei der Durchführung nationaler Wettkämpfe und in der Anschaffung eines Anhängers, den Sportanglerverein bei der Anschaffung einer neuen Heizung sowei den Schützenverein "Eichenlaub" in Degelsdorf bei der Anschaffung einer Schießanlage und bei der Erneuerung der Fenster im Vereinsheim.