Stadtratssitzung vom 07.09.2022
1. Entscheidung über den Beitritt zur Juragruppe
Seit über einem Jahr wird ein möglicher Beitritt der Stadt Auerbach zur JuraGruppe sondiert. Der Stadtrat befasste sich in einer sehr ausführlichen Klausurtagung und einer Besichtigung der JuraGruppe intensiv mit der Thematik. Die Vorteile eines Beitritts sind offensichtlich:
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finanzielle Vorteile durch eine damit verbundene Förderkulisse von 70 statt 40 Prozent
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Stadt als Miteigentümer (mit über 1/4 Stimmanteil im Zweckverband) einer kommunalen Wasserversorgung statt als bloßer Wasserkunde bei einem Anbieter
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effizientere Personal- und Infrastruktur
Nun wurde ein Kommunalberatungsunternehmen damit beauftragt, zu ermitteln, wie sich vorrangig die unterschiedlichen Förderkulissen auf den Wasserbezugspreis für die Auerbacher Bürger auswirken würde. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Prognosen nur sehr schwer zu treffen sind: Zu vage sind Annahmen über beispielsweise kommende Kostensteigerungen, Inflationsrate, konkrete Umsetzungsszenarien von Sanierungsmaßnahmen im Abwasserbereich (Kanäle und Kläranlagen), ... . Dennoch wurden Annahmen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen; die Berechnungen haben ergeben, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt für die Bürger keine signifikante Änderung ergeben wird. Trotzdem, der Abwasserpreis wird stärker steigen aber aufgrund der Verteilung der Kosten auf viele Jahre sich nicht so stark auf den Preis auswirken.
Fakt bleibt dennoch, dass ...
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aufgrund der schlechteren Förderkulisse von 40 % die Stadt bei Sanierungen des Kanalsystems mit "Mehrkosten" von rund einer halben Million Euro pro Jahr rechnen muss. Dieses Geld wird künftig bei künftigen anderen Projekten fehlen oder es müssen Schulden aufgenommen werden.
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künftig mit erhöhten Kosten für die Auerbacher Bürger im Abwasserbereich fest zu rechnen ist.
Aufgrund der vorliegenden Zahlen und dem damit verbunden aktuellen geringen Nutzen für den einzelnen Bürger selbst besteht keine Notwenigkeit, einen Beitritt zur JuraGruppe bis Jahreswechsel zu vollziehen. Es werden aber weiterhin die Möglichkeiten einer Kostenverbesserung laufend geprüft und weiterhin Sondierungsgespräche geführt.
2. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.06.2022; Ratsbegehren über den beabsichtigten Beitritt zum Zweckverband Juragruppe
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
3. Information über das Energiesparkonzept der Stadt Auerbach i.d.OPf.
Die Stadtverwaltung hat ein breit angelegtes Maßnahmenpaket geschnürt, um vorrangig Einsparungen im Stromverbrauch und Heizungsaufwand zu treffen. Alle städtischen Liegenschaften und Energieverbraucher wurden unter die Lupe genommen und sinnvolle Sparpotenziale erkannt, die in Kürze umgesetzt werden soweit dies nicht bereits schon erfolgt ist.
4. Übertragung der Aufgaben des Standesamts des Marktes Neuhaus a.d. Pegnitz auf die Stadt Auerbach i.d. OPf.
Personell kann Neuhaus kein Standesamt mehr aufrecht erhalten. So ist es durchaus übliche Praxis, dass dieses von kleineren Gemeinden an größere übertragen werden. In Auerbach ist dies gut zu stemmen, vertraglich wurde alles bereits vorbereitet.
5. Ausweisung eines Baugebietes in Ohrenbach "Steinäcker"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Es werden in Ohrenbach vier Baugrundstücke für nachgeborene Bürger vor Ort genehmigt, die sich heimatnah niederlassen wollen.
6. Vollzug der Vereinsförderrichtlinie; Antrag des SV 08 Auerbach
7. Vollzug der Vereinsförderrichtlinie; Antrag des Skiclub Auerbach
Beide Vereine beantragten eine Unterstützung bei der Errichtung energieeffizienter Maßnahmen (Photovoltaik bzw. Hackschnitzelheizung). Der Stadtrat will ein Zeichen setzen und solche Vorhaben mit 10 statt der bisherigen 5 Prozent unterstützen. Dies wird imVorgriff auf eine noch zu erstellende Satzungsänderung erfolgen.